Resolution der Vollversammlung des KLRÖ zum Thema Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit und die Gewissensfreiheit gehören als grundlegende Rechte zu den wichtigsten Menschenrechten. Sie müssen daher in allen Gesellschaften und Staaten geachtet und geschützt werden.
Daher schmerzt und empört uns einerseits immer wieder die Tatsache, dass Christinnen und Christen in so vielen Ländern die am meisten durch Gesetze und gesellschaftliche Gewohnheiten diskriminierten und verfolgten Angehörigen einer grundsätzlich anerkannten Religion sind. Es bleibt die Aufgabe der Regierungen, der internationalen Institutionen und der Kirchen, immer wieder nachdrücklich darauf aufmerksam zu machen und Möglichkeiten zu suchen und bestehende Chancen zu nützen, um zum Schutz der Diskriminierten und Verfolgten Druck auszuüben.
Andererseits müssen in Österreich Gesetze und Verordnungen weiterhin so beschlossen werden, dass sie nicht einseitig gegen einzelne Religions- und Bekenntnisgemeinschaften gerichtet sind bzw. gerichtet zu sein scheinen, damit nicht die sehr gute Geltung und Verwirklichung der Religionsfreiheit in Österreich gefährdet wird.
Jedoch sind Regelungen und Taten, die auf zwar als religiös bezeichneten Vorstellungen beruhen, in der Substanz aber in Wirklichkeit bloß sozio-kulturelle Gepflogenheiten darstellen und die daher letztlich gerade gegen die Religionsfreiheit verstoßen (Verbot bzw. Bestrafung oder sogar Ermordung bei Religionswechsel, Zwang von Familienmitgliedern zu einem bestimmten Religionsbekenntnis, grundsätzliche rechtliche Schlechterstellung von Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, Verbot bzw. Zwang zu gewissen Eheschließungen), entschieden abzulehnen und strafrechtlich zu verfolgen.