Resolution der Vollversammlung des KLRÖ 2024 zu Synodalität
Weil und wenn Synodalität bedeutet, dass „der Alltag der Kirche auf allen Ebenen … von einem synodalen Stil geprägt ist“ (Nationale Synthese Österreich), dann erwartet der KLRÖ von der zweiten Session der Synode und der nachfolgenden Umsetzung in der Katholischen Kirche in Österreich, dass der Umgang miteinander, das Zusammenwirken und die Entscheidungsfindung in einem synodalen Stil erfolgen. Im Ergebnis bedarf es einer Anpassung der kirchlichen rechtlichen Ordnung.
Das bedeutet auch die Einrichtung von synodalen Gremien auf allen Ebenen, in denen gewählte und entsandte Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer aus dem Laienstand sowie Bischöfe, Priester, Diakone und Ordensleute ohne Diskriminierungen zusammenarbeiten:
- in den Pfarren (Die österreichischen Pfarrgemeinderäte sind weithin synodal zusammengesetzt und organisiert. Hier braucht es nur wenige Ergänzungen und Verbesserungen.) (Vgl. Instrumentum Laboris 2024, 92.93)
- in den Diözesen (Die Diözesanräte oder diözesanen Pastoralräte müssten in ihrer Zusammensetzung und Aufgabenstellung entsprechend den Vorschlägen der Synode überprüft und umgestaltet werden.) (Vgl. IL 2024, 92.93)
- bei der Österreichischen Bischofskonferenz (Das Format des Treffens in Mariazell 2023 könnte weiterentwickelt werden.) (Vgl. IL 2024, 95-97)
- auf kontinentaler Ebene (Die in den Kontinenten in manchen Bereichen von einander abweichenden Entwicklungen sind im Synodalen Prozess deutlich geworden und verstärken den Wunsch nach Dezentralisierung in Bereichen, in denen das möglich ist. Ein Beispiel für so einen Versuch bietet die Conferência Eclesial da Amazônia (CEAMA), die alle Staaten Amazoniens umfasst.) (Vgl. IL 2024, 95.98)
- auf Weltebene (Die Umgestaltung der „Bischofssynode“ zur Synode der ganzen Kirche, die Papst Franziskus begonnen hat, möge weiter entwickelt werden.)
Diese Erneuerungen werden viel Ausbildung und Fortbildung aller Beteiligten nötig machen. Auch dabei soll darauf geachtet werden, dass die Kurse und Schulungen Ordinierten, Ordensleuten und Frauen und Männern aus dem Laienstand gemeinsam angeboten werden.
Beschlossen im Rahmen der Vollversammlung des KLRÖ
St. Pölten am 19.10.2024