Der Laienrat soll grundsätzlich das ganze Spektrum des österreichischen Laienapostolats umfassen. Die Mitglieder sind in fünf Gruppen oder, wie wir heute sagen, Kurien zusammengefasst.
Die erste Kurie bildet die Katholische Aktion Österreich mit ihren Gliederungen in den Diözesen und den Bewegungen (darunter die Katholische Männer- und Frauenbewegung).
Die zweite Kurie bilden die Katholischen Verbände. Wer Mitglied der AKV (Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs) ist, ist automatisch auch Mitglied des KLRÖ. Auch hier sind es gegenwärtig etwa zwanzig Organisationen.
Die dritte Kurie umfasst alles, was im Lauf der Zeit an Organisationen, Bewegungen und Gruppen entstanden ist. Da hier immer was Neues dazukommt, stehen wir hier derzeit bei etwa 25 Mitgliedern. Das reicht von der Legio Mariae und den Mitarbeitern des Opus Dei über den Katholischen Familienverband und Säkularinstitute bis zur Plattform “Wir sind Kirche”. Eines der Kriterien ist, dass die Gruppe in mindestens drei Diözesen vorhanden sein muss, ein anderes, dass es sich um Laien handelt, die auf irgendeinem Gebiet als Teil der Kirche apostolisch wirksam sind. Das abzugrenzen ist nicht immer ganz einfach, weil viele sehr gute und aktive Gruppen ohne offizielle kirchliche Bewilligung arbeiten.
Die vierte Kurie bilden die Vertreter/innen der Diözesen, wobei jede der neun Diözesen und das Militärordinariat je zwei (in der Regel) gewählte und vom Bischof bestätigte Personen entsendet. Das sind wieder zwanzig Personen. Diese Personen kommen meist entweder aus einem Diözesanlaienrat oder aus dem Diözesan-/Pastoralrat und sie vertreten sowohl das Laienapostolat in den Diözesen als auch die Dekanats- und Pfarrgemeinderäte. An ihnen erkennen wir immer wieder, dass die Kirche von Diözese zu Diözese doch sehr verschieden sein kann.
Die fünfte Kurie schließlich bilden 18 Einzelpersonen, die in der Gesellschaft, also in Kunst und Wissenschaft, in der Verwaltung und in Medien usw. als Christen sichtbar geworden sind. Sie sind stellvertretend für die verschiedenen gesellschaftlichen Personen- und Sachbereiche da und sollen Teil eines gesellschaftspolitischen Frühwarnsystems sein. Von diesen werden zwölf durch Wahl innerhalb des Laienrates ermittelt und sechs von der Bischofskonferenz bestellt.
Vollzählig sind das ungefähr hundert Mitglieder; sie zusammen bilden das oberste Organ des KLRÖ, die Vollversammlung. Ein etwa 20-köpfiger Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Der Präsident und die Vizepräsidenten aus den Kurien bilden zusammen das Präsidium. Der Präsident hat eine dreijährige Funktionsperiode mit der Möglichkeit, einmal wiedergewählt zu werden.